Unverheiratete Paare sollten ihre finanzielle Sicherheit abwägen und rechtzeitig Vorsorge treffen. Ohne Testament gibt es keine Garantie, dass der überlebende Partner im Todesfall abgesichert ist. Das Sozialamt kann die Pflegekosten der Eltern übernehmen, was die finanzielle Situation der Kinder und der Lebensgefährtin erheblich beeinflussen kann. Quelle: https://notfallordner.blog/serie-1b-unverheiratetes-paar-ohne-kinder-mutter-im-pflegeheim-wer-erbt-und-kann-das-sozialamt-zugreifen/ Beitragsnavigation Serie 2a: Zugewinngemeinschaft mit zwei Kindern – Wer erbt Haus und Vermögen nach dem Tod des Ehemannes? Serie 1a: Unverheiratetes Paar mit zwei Kindern – Wer erbt wirklich, wenn der Mann stirbt?