Ein Beitrag von Werner Hoffmann. – Rentenberater (RDG). – https://www.Renten-Experte.de Warum sind die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland deutlich höher als in der Schweiz? Der Hauptunterschied liegt vor allem bei: der Versicherungspflicht, der Beitragsbemessungsgrenze, und der Finanzierungsbasis. Deutschland: Hohe Beiträge – aber begrenzte Einnahmen In Deutschland beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 %. Gleichzeitig gibt es: eine Beitragsbemessungsgrenze von rund 101.400 € jährlich, zahlreiche Selbstständige ohne Pflichtversicherung, Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, eigene Versorgungssysteme vieler Freiberufler. Dadurch werden hohe Einkommen oft gar nicht oder nur teilweise zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen. Schweiz: Breitere Finanzierung – niedrigerer Beitragssatz Die Schweizer AHV funktioniert deutlich breiter: nahezu alle Erwerbstätigen sind versichert, auch Selbstständige, Beiträge werden grundsätzlich auf das gesamte Einkommen erhoben, eine klassische deutsche Beitragsbemessungsgrenze existiert praktisch nicht. Der Beitragssatz liegt deshalb nur bei rund 10,6 %. Besonders interessant: Auch Nichterwerbstätige müssen in der Schweiz häufig AHV-Beiträge zahlen, z. B.: vermögende Privatpersonen, Frühpensionäre, Personen mit hohen Kapitalerträgen, Personen mit größeren Vermögen. Die Beiträge orientieren sich teilweise auch am Vermögen und an Renteneinkünften. Was würde das in Deutschland verändern? Würde Deutschland das Schweizer Modell übernehmen, müssten zusätzlich einzahlen: Beamte, Abgeordnete, Selbstständige, Freiberufler, Spitzenverdiener ohne BBG-Begrenzung. Dadurch würde die Einnahmebasis der gesetzlichen Rentenversicherung massiv steigen. Viele Experten gehen deshalb davon aus, dass der Beitragssatz langfristig auf etwa 10,5 bis 12 % sinken könnte — oder alternativ höhere Renten finanzierbar wären. Resümee Normale Arbeitnehmer würden vermutlich erheblich entlastet. Eine Senkung des Beitragssatzes von 18,6 % auf beispielsweise 11 % entspräche einer Reduzierung um 7,6 Prozentpunkte. Bei einem durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelt von rund 51.904 € ergäbe dies rechnerisch eine Entlastung von etwa 3.944 € jährlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen. #Rente #Schweiz #AHV #Rentenversicherung #Sozialabgaben Beitragsnavigation Teil 24a: Gesetzliche Rente in Kroatien – Vergleich mit Deutschland