Grundrente Grundsicherung Rente Rentenberater Sozialleistungen 44.500 Euro Vermögen – und trotzdem Anspruch auf Grundsicherung? 7. August 2026 Keine Kommentare Ein wichtiger Punkt des Urteils ist, dass die Frage eines Leistungsanspruchs nicht allein von der Höhe des Vermögens abhängt. Entscheidend sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und die Umstände des Einzelfalls.