Ein Beitrag von Werner Hoffmann Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie nach 45 Arbeitsjahren automatisch mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Doch ganz so einfach ist es nicht. Entscheidend sind sowohl die tatsächlich erreichten Versicherungszeiten als auch das Geburtsjahr. Wer mindestens 45 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten nachweisen kann, gehört zu den sogenannten besonders langjährig Versicherten. Für diese Personengruppe besteht die Möglichkeit, früher als zum regulären Rentenalter in den Ruhestand zu gehen – und zwar ohne Rentenabschläge. Die ursprünglich als „Rente mit 63“ bekannte Regelung wurde jedoch schrittweise verändert. Nur Versicherte der älteren Jahrgänge konnten tatsächlich mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für spätere Geburtsjahrgänge wurde die Altersgrenze nach und nach angehoben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Jahren erhalten. Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist deshalb für viele Menschen heute irreführend. Ein wichtiger Unterschied besteht zur Altersrente für langjährig Versicherte. Hier reichen bereits 35 Versicherungsjahre aus. Allerdings müssen Versicherte dann dauerhafte Rentenabschläge akzeptieren, wenn sie vor ihrer persönlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Die Abschläge betragen 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns und wirken sich lebenslang auf die Rentenhöhe aus. Viele Versicherte fragen sich außerdem, welche Zeiten überhaupt auf die erforderlichen 45 Jahre Wartezeit angerechnet werden. Neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung können unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen, des Wehrdienstes oder des Krankengeldbezugs berücksichtigt werden. Deshalb empfiehlt es sich, das eigene Rentenkonto rechtzeitig prüfen zu lassen. Nicht selten fehlen einzelne Zeiten oder müssen noch nachgewiesen werden. Für Arbeitnehmer mit einer langen Erwerbsbiografie kann die abschlagsfreie Altersrente eine attraktive Möglichkeit sein, früher aus dem Berufsleben auszuscheiden. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Rechtslage, dass die oft verwendete Bezeichnung „Rente mit 63“ heute für die meisten Versicherten nicht mehr zutrifft. Wer wissen möchte, wann er persönlich abschlagsfrei in Rente gehen kann, sollte frühzeitig eine individuelle Prüfung vornehmen lassen. Bereits wenige Monate Unterschied können erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe haben. #Rente #Rentenversicherung #RenteMit63 #Frührente #Altersvorsorge Beitragsnavigation Rentenkommission vor entscheidender Weichenstellung: Kommt das Ende der Frührente? Pflegeschock 2027: Regierung plant Rentenkürzungen für pflegende Angehörige